Deutsche Textilrecycling-Werke

Aachen: Losverfahren zur Sondernutzungsgenehmigung ist rechtmäßig

1000 containern neuDie DTRW GmbH hat die Sondernutzungsgenehmigung zur Aufstellung von Altkleidercontainern im Aachener Stadtgebiet rechtmäßig erhalten. Dies bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen vom 26.4.2016. Per Losentscheid hatte die Stadt Anfang 2015 die Sondernutzungsgenehmigung an die DTRW GmbH vergeben, dagegen hatte das Deutsche Rote Kreuz Beschwerde eingelegt. Die Beschwerde wurde abgewiesen, was bedeutet, dass die Container der DTRW GmbH stehen bleiben dürfen und das DRK seine Container entfernen muss. Die Stadt Aachen hatte die Rechte für das Aufstellen der Alttextilcontainer neu vergeben, um ein einheitliches und gepflegtes Bild in Sachen Altkleidersammlung zu vermitteln. Die DTRW GmbH hat 100 einheitlich aussehende Container im Stadtgebiet platziert, die regelmäßig, bis zu drei mal pro Woche, geleert werden. Die Umgebung der Container wird ordnungsgemäß sauber gehalten, so dass die Vorgaben der Stadt Aachen konsequent umgesetzt werden.